Freitag, 31. Mai 2013

Kleine Vereinfachung für das Führen des Fahrtenbuchs

Die derzeit sehr restriktiven Urteil der Gerichte, die das Führen des Fahrtenbuchs deutlich erschwert haben, wurden jetzt um eine kleine Erleichterung ergänzt. Zwar muss grundsätzlich jede Fahrt einzeln aufgeführt und beschrieben werden, doch können nun Einzelfahrten, die zusammen eine Gesamt-Reise darstellen, zusammengefasst werden. Jedoch müssen die besuchten Geschäftspartner in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt werden.
Beispiel: Ein Versicherungsvertreter besucht in einem Zug 10 Kunden im gleichen Gebiet. Es sind hier keine Einzelkilometerangaben für die Teilfahrten zu erfassen, sondern es reichen Anfangs- und Endkilometerstand, Datum, Anlass und die Auflistung der Kunden.

Freitag, 24. Mai 2013

Selbstanzeige richtig machen

Der Informationsaustausch zwischen Deutschland und bisherigen Steueroasen verstärkt sich zunehmends und immer mehr Steuerflüchtlinge suchen daher den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist hier der entscheidende und zumeist auch gefährlichste Baustein. Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige tritt nur bei Einhaltung zahlreicher Voraussetzungen ein. Wird eine unwirksame Selbstanzeige abgegeben, gibt man den Finanzbehörden und der Steuerfahndung also quasi schon alle Informationen, die zu einer Verurteilung notwendig sind an die Hand. Daher sollte eine Selbstanzeige unbedingt von einem Steuerexperten durchgeführt werden, der die Fallstricke kennt.
Insbesondere die vollständige Offenlegung aller hinterzogenen Einkünfte einer Steuerart im entsprechenden Jahr ist hier eine große Gefahrenquelle. Früher war eine "Selbstanzeige auf Raten" möglich. Liegen beispielsweise nicht erklärte Einkünfte in der Schweiz und in Luxemburg vor, konnte früher zuerst eine Selbstanzeige für die Einkünfte in der Schweiz und später eine Selbstanzeige für die Einkünfte in Luxemburg gemacht werden. Nach aktuellem Recht ist dies nicht mehr möglich. Es müssen zwingend alle Einkünfte einer Steuerart für das entsprechende Jahr gemeldet werden, da die Selbstanzeige ansonsten unwirksam ist.

Dienstag, 21. Mai 2013

110 € Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Unternehmen haben die Möglichkeit zweimal im Jahr eine Betriebsveranstaltung für ihre Arbeitnehmer durchzuführen, die nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitlohn führen. Jedoch gibt es eine Freigrenze die zu beachten ist: je Veranstaltung und Arbeitnehmer dürfen die Kosten nicht über 110 Euro liegen. Der Bundesfinanzhof hat nun mit einem aktuellen Urteil gefordert, die seit Jahren unveränderte Grenze - u.a. aufgrund der gestiegenen Preise - neu zu berechnen. Ab wann die neue Grenze gelten wird und wie hoch sie sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Montag, 13. Mai 2013

Änderungen beim Ehrenamt

Die steuerfreien Pauschalbeträge wurden wie folgt erhöht:
Übungsleiter von 2.100 Euro / Jahr auf 2.400 Euro / Jahr
Ehrenamt von 500 Euro / Jahr auf 720 Euro / Jahr
Des Weiteren wurde die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern und -Vorständen beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn die jährliche Vergütung nicht über 720 Euro liegt.
Bei Sportveranstaltungen wurde die Umsatzgrenze bis zu der die Veranstaltungen steuerfrei bleiben  von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht.

Montag, 6. Mai 2013

Beitragsserie Kassenführung: Fehlerquelle Geldtransit

Betriebsprüfer und Umsatzsteuer-Sonderprüfer verschärfen zunehmends die Überprüfung der Kassenführung und Kassensysteme. Fehlerhafte Daten und Unterlagen können hier zu Erlöszuschätzungen, im schlimmsten Fall zu eine Vollschätzung der gesamten Buchhaltung führen, daher zeigen wir in unserer Beitragsserie Kassenführung verschiedene Problempunkte im Bereich der Kassenführung auf. Auch Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, sondern ihren Gewinn im Sinne der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind hiervon betroffen, da auch hier entsprechende Aufzeichnungspflichten vorliegen.

Brennpunkt: Fehlerquelle Geldtransit
Wie bereits in den vorherigen Brennpunkten dargestellt, ist das tägliche erfassen des Kassenbuchs für die Anerkennung der Kassenführung notwendig. Oft erkennen Prüfer, dass dies nicht eingehalten wurde an den Eintragungen zum Geldtransit. Wird das Kassenbuch nachträglich geführt, wird oft vergessen den Bargeld-Transfer zwischen Kasse und Bankkonto richtig einzutragen. Da dies meist erst im Rahmen der Buchführungserstellung auffällt, wird der entsprechende Eintrag noch eingefügt, was häufig nichteinmal ein geschultes Auge erkennen kann.