Montag, 25. Februar 2013

Werbungskosten im Rahmen der Vermietungstätigkeit bei Leerstand

Steht eine Mietwohnung über einen längeren Zeitraum leer, kann das Finanzamt unter Umständen das Ende der Vermietungsabsicht annehmen und damit den gesamten Werbungskosten-Abzug streichen. Dem konnte bisher entgegengewirkt werden, wenn Nachweise über Vermietungsversuche (z.B. Mietanzeigen) erbracht wurden. Zwischenzeitlich reicht dies auf lange Sicht nicht mehr aus. Der Vermieter muss geeignete Maßnahmen unternehmen, um das Objekt zu vermieten. Dies kann beispielsweise die Einschaltung eines Maklers oder die Renovierung/ Sanierung des Objekts sein.

Urteil zur Privatnutzung betrieblicher PKWs

Mit einem aktuellen Urteil wurde die in letzter Zeit sehr belastende Rechtsprechung betreffend der Versteuerung von Privatanteilen für die PKW-Nutzung, wesentlich entschärft.
Nachdem in den letzten Jahren für jedes privat nutzbare Fahrzeug, für das kein Fahrtenbuch geführt wurde, parallel die Privatnutzung anhand der 1%-Methode zu versteuern war, gilt nun die Regelung, dass bei Vorhandensein von gleichwertigen Fahrzeugen im Privatvermögen, keine Versteuerung vorzunehmen ist. Der Anscheinsbeweis verneint in diesem Fall eine private Nutzung des betrieblichen Fahrzeuges, wenn bereits ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung steht.

Montag, 18. Februar 2013

Leistungen an einen Unternehmer für dessen Privatbereich

Bei grenzüberschreitenden Leistungen, die regelmäßig für Privathaushalte erbracht werden (z.B. Pflege- und Betreuungsleistungen, aber auch Beratungsleistungen), hängt die Entscheidung, in welchem Land die Leistung umsatzsteuerbar ist davon ab, ob die Leistung tatsächlich für private Zwecke oder für das Unternehmen des Leistungsempfängers bezogen werden. Der leistende Unternehmer muss sich dies vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen.

Dienstag, 12. Februar 2013

Erhöhung der Beträge für den Verlustrücktrag

Für Verluste im Rahmen, die ab dem Jahr 2013 entstehen, erhöht sicher der mögliche Verlustrücktrag in das Vorjahr von bisher 511.500 Euro auf 1.000.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. von 1.023.000 Euro auf 2.000.000 Euro. Die Werte der Einzelveranlagung gelten auch für Verluste im Bereich der Körperschaftsteuer.

Montag, 4. Februar 2013

Umsatzsteuerliche Behandlung von Trinkgeldern

Trinkgelder, die von Gästen direkt an das bedienende Personal (Arbeitnehmer) ausgezahlt werden, unterliegen nicht der Umsatzbesteuerung. Anders sieht es bei dem Fall aus, dass ein Unternehmer Trinkgelder erhält. Diese stellen immer ein Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer dar. Auch wenn der Arbeitgeber alle Trinkgelder einsammelt und anschließend auf das gesamte Personal verteilt, liegt eine Umsatzsteuerpflicht vor!