Montag, 25. Februar 2013

Werbungskosten im Rahmen der Vermietungstätigkeit bei Leerstand

Steht eine Mietwohnung über einen längeren Zeitraum leer, kann das Finanzamt unter Umständen das Ende der Vermietungsabsicht annehmen und damit den gesamten Werbungskosten-Abzug streichen. Dem konnte bisher entgegengewirkt werden, wenn Nachweise über Vermietungsversuche (z.B. Mietanzeigen) erbracht wurden. Zwischenzeitlich reicht dies auf lange Sicht nicht mehr aus. Der Vermieter muss geeignete Maßnahmen unternehmen, um das Objekt zu vermieten. Dies kann beispielsweise die Einschaltung eines Maklers oder die Renovierung/ Sanierung des Objekts sein.