Montag, 25. Februar 2013

Urteil zur Privatnutzung betrieblicher PKWs

Mit einem aktuellen Urteil wurde die in letzter Zeit sehr belastende Rechtsprechung betreffend der Versteuerung von Privatanteilen für die PKW-Nutzung, wesentlich entschärft.
Nachdem in den letzten Jahren für jedes privat nutzbare Fahrzeug, für das kein Fahrtenbuch geführt wurde, parallel die Privatnutzung anhand der 1%-Methode zu versteuern war, gilt nun die Regelung, dass bei Vorhandensein von gleichwertigen Fahrzeugen im Privatvermögen, keine Versteuerung vorzunehmen ist. Der Anscheinsbeweis verneint in diesem Fall eine private Nutzung des betrieblichen Fahrzeuges, wenn bereits ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung steht.