Montag, 29. September 2014

Aufbewahrung elektronischer Bank-Kontoauszüge

Um die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen, müssen Geschäftsunterlagen, so auch Kontoauszüge im Original Format aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass der selbst erstellte Ausdruck digitaler Auszüge nicht ausreicht. Die Auszüge müssen im ursprünglichen Datenformat abrufbar sein bzw. aufbewahrt werden.

Montag, 22. September 2014

Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

Aufgrund einer undeutlichen Formulierung im Gesetzestext ist der Eindruck entstanden, dass alle Lebenspartnerschaften Anspruch auf Zusammenveranlagung haben. Zwischenzeitlich wurde klargestellt, dass nur verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften diesen Anspruch haben. Lebenspartner, die sich lediglich in einem Vertrag zu Unterhalt und Beistand verpflichten, haben diesen Anspruch nicht.

Montag, 15. September 2014

Business-Kleidung nicht abziehbar

Erneut hat ein Gericht entschieden, dass Business-Kleidung (Hemd, Anzug, Hose, Krawatte) nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen ist selbst wenn dies vom Arbeitgeber gefordert wird, da die Möglichkeit einer privaten Verwendung besteht.

Montag, 8. September 2014

Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Gebäuden

Bei einem zum Teil privat und zum Teil betrieblich genutzten Gebäude bemisst sich die Höhe des Vorsteuerabzugs nach dem Verhältnis der Flächen. Der BFH hat jedoch klargestellt, dass in Ausnahmefällen die Verwendung eines Umsatzschlüssels angewendet werden kann, wenn die verschiedenen Wohnungen/Geschäftsflächen sehr unterschiedliche Ausstattungsstandards haben, die durch die Verwendung des Flächenschlüssels nicht berücksichtigt würden.

Montag, 1. September 2014

Erneute Änderung zur Umsatzsteuer auf Bauleistungen ab 01.10.14

Nachdem die bisherigen Regelungen durch das BFH-Urteil Anfang diesen Jahres deutlich geändert wurden, hat der Gesetzgeber nun eine erneute Änderung gefasst, die sich an die ursprüngliche Regelung anlehnt. Kern der neuen Regelung: unabhängig von der Verwendung der bezogenen Leistung hängt die Anwendung des §13b UstG von der Zuordnung der Beteiligten als Bauleister ab. Um hier Klarheit zu schaffen erstellt das Finanzamt Bescheinigungen (ähnlich der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen). Liegt beiden Vertragsparteien eine Bescheinigung vor, ist §13b anzuwenden.