Montag, 15. September 2014

Business-Kleidung nicht abziehbar

Erneut hat ein Gericht entschieden, dass Business-Kleidung (Hemd, Anzug, Hose, Krawatte) nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen ist selbst wenn dies vom Arbeitgeber gefordert wird, da die Möglichkeit einer privaten Verwendung besteht.