Montag, 29. September 2014

Aufbewahrung elektronischer Bank-Kontoauszüge

Um die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen, müssen Geschäftsunterlagen, so auch Kontoauszüge im Original Format aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass der selbst erstellte Ausdruck digitaler Auszüge nicht ausreicht. Die Auszüge müssen im ursprünglichen Datenformat abrufbar sein bzw. aufbewahrt werden.