Donnerstag, 16. Oktober 2014

Mindestlohn ab 2015 – auch Minijobs betroffen

Ab dem 01.01.2015 tritt der Mindestlohn von 8,50 € je Stunde flächendeckend in Kraft. Hiervon sind auch Minijobs betroffen! Um das Überschreiten der Minijob-Grenze zu vermeiden, sollten Verträge hinsichtlich der Arbeitszeit und Einmalzahlungen überprüft werden. Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es bspw. bei Auszubildenden, kurzfristigen Praktikanten und Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss.