Dienstag, 17. Mai 2016

Achtung: Belege auf Thermopapier – Gefahr für den Vorsteuerabzug

Um den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen zu erhalten, muss der Unternehmer eine lesbare Rechnung vorweisen können. Thermopapier bleicht in der Regel schnell aus und ist nicht mehr lesbar, so dass der Beleg nicht als Nachweis verwendet werden kann. Bitte machen Sie daher unbedingt Kopien von derartigen Belegen.

Montag, 9. Mai 2016

Termin: Gemischt genutzte Gegenstände / Gebäude bis 31. Mai zuordnen

Werden Gebäude teilweise betrieblich, teilweise privat genutzt, so ist jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt gegenüber mitzuteilen, nach welchem Maßstab das Gebäude zum Unternehmen gehören soll, da ansonsten kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung möglich ist. Die Frist zum 31. Mai lässt sich nicht verlängern oder aufgrund der Abgabefristen von Steuererklärungen verschieben. Bei Herstellung oder Anschaffung entsprechender Objekte im Jahr 2015 ist daher noch bis zum 31. Mai 2016 ein Antrag beim Finanzamt möglich.

Montag, 2. Mai 2016

Neuregelung bei Kassenaufzeichnungen

Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht ab dem 01.01.2019 gravierende Änderungen bei Kassensystemen vor: Elektronische Kassensysteme müssen zwingend mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul ausgestattet werden, das gegen Manipulation schützt und die Einführung einer unangemeldeten Kassenüberprüfung durch das Finanzamt sind Bestandteil der Regelung.