Montag, 9. Mai 2016

Termin: Gemischt genutzte Gegenstände / Gebäude bis 31. Mai zuordnen

Werden Gebäude teilweise betrieblich, teilweise privat genutzt, so ist jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt gegenüber mitzuteilen, nach welchem Maßstab das Gebäude zum Unternehmen gehören soll, da ansonsten kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung möglich ist. Die Frist zum 31. Mai lässt sich nicht verlängern oder aufgrund der Abgabefristen von Steuererklärungen verschieben. Bei Herstellung oder Anschaffung entsprechender Objekte im Jahr 2015 ist daher noch bis zum 31. Mai 2016 ein Antrag beim Finanzamt möglich.