Dienstag, 17. Mai 2016

Achtung: Belege auf Thermopapier – Gefahr für den Vorsteuerabzug

Um den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen zu erhalten, muss der Unternehmer eine lesbare Rechnung vorweisen können. Thermopapier bleicht in der Regel schnell aus und ist nicht mehr lesbar, so dass der Beleg nicht als Nachweis verwendet werden kann. Bitte machen Sie daher unbedingt Kopien von derartigen Belegen.