Samstag, 4. Juni 2016

Neues Verfahren zur 1% Methode

Bei der 1%- Methode zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines betrieblichen Fahrzeugs ist als Ausgangsgrundlage der Bruttolistenneupreis vorgeschrieben. Dies führt immer wieder zu Diskussionen, wenn ein Fahrzeug gebraucht gekauft wird, da die tatsächlichen Anschaffungskosten deutlich unter dem Bruttolistenneupreis liegen und damit eine verhältnismäßig höhere Besteuerung im Verhältnis zu den Kosten entsteht. Erneut hat ein Finanzgericht (München) in einem Verfahren entschieden, dass diese Regelung dennoch nicht zu beanstanden sei. Hiergegen wurde Revision eingelegt. Das Folgeverfahren wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 28/15 geführt.