Seit einigen Jahren werden Gerichtskosten im privaten Bereich nur noch bei existenzbedrohenden Verfahren als außergewöhnliche Belastungen akzeptiert. Scheidungskosten sollten gemäß Finanzministerium nicht dazugehören. Nun hat ein Finanzgericht dem widersprochen und die Kosten zugelassen. Das Verfahren wird nun vor dem Bundesfinanzhof weiter geführt.