Dienstag, 27. Oktober 2020

Überbrückungshilfe Teil II

Für die Monate September bis Dezember 2020 gilt Teil II der Überbrückungshilfe zur Abmilderung der Corona-Folgen. Allerdings gelten hier andere Regelungen als bei Teil I. So sind beispielsweise die Zugangsvoraussetzungen, die Maximalbeträge und die Fördersätze geändert worden. Außerdem soll es möglich sein, im Zuge der Endabrechnung auch noch Erhöhungsbeträge beantragen zu können, wenn sich herausstellt, dass die ursprünglichen Prognosen zu geringeren Förderungen geführt haben.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Ebenfalls aufgrund Corona war die Insolvenzantragspflicht generell bis zum 30.09.2020 ausgesetzt worden. Ab dem 01.10.2020 wirkt die Insolvenzantragspflicht nun generell wieder, eine Ausnahme soll es aber für Unternehmen geben, die zwar bilanziell überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

Sonderregelungen Minijob-Grenze aufgrund Corona

Zur Abmilderung von Arbeitsüberlastungen durch Corona wurde am 30.03.2020 beschlossen, dass im Zeitraum März bis Oktober die Minijobgrenze bis zu fünfmal überschritten werden darf. Bislang gibt es noch keine Ankündigung, ob diese Regelung über den 31.10.2020 hinaus verlängert wird.

Montag, 5. Oktober 2020

Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat eine Ausweitung des KUG beschlossen. Die Änderungen sehen vor, dass die maximale Bezugsdauer des KUG von 12 auf 24 Monate verlängert wird, wenn der Beginn vor dem 31.12.2020 liegt. Des Weiteren wurde eine gestaffelte Erhöhung des KUG beschlossen für Mitarbeiter die mindestens 50% weniger arbeiten. Hinweis: vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen bei der Einkommensteuer führt, da das Kurzarbeitergeld nicht versteuert wird, aber den Steuersatz für das restliche Einkommen erhöht (Progressionsvorbehalt).