Dienstag, 27. Oktober 2020

Sonderregelungen Minijob-Grenze aufgrund Corona

Zur Abmilderung von Arbeitsüberlastungen durch Corona wurde am 30.03.2020 beschlossen, dass im Zeitraum März bis Oktober die Minijobgrenze bis zu fünfmal überschritten werden darf. Bislang gibt es noch keine Ankündigung, ob diese Regelung über den 31.10.2020 hinaus verlängert wird.