Dienstag, 27. Oktober 2020

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Ebenfalls aufgrund Corona war die Insolvenzantragspflicht generell bis zum 30.09.2020 ausgesetzt worden. Ab dem 01.10.2020 wirkt die Insolvenzantragspflicht nun generell wieder, eine Ausnahme soll es aber für Unternehmen geben, die zwar bilanziell überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.