Dienstag, 27. Oktober 2020

Überbrückungshilfe Teil II

Für die Monate September bis Dezember 2020 gilt Teil II der Überbrückungshilfe zur Abmilderung der Corona-Folgen. Allerdings gelten hier andere Regelungen als bei Teil I. So sind beispielsweise die Zugangsvoraussetzungen, die Maximalbeträge und die Fördersätze geändert worden. Außerdem soll es möglich sein, im Zuge der Endabrechnung auch noch Erhöhungsbeträge beantragen zu können, wenn sich herausstellt, dass die ursprünglichen Prognosen zu geringeren Förderungen geführt haben.