Montag, 5. Oktober 2020

Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat eine Ausweitung des KUG beschlossen. Die Änderungen sehen vor, dass die maximale Bezugsdauer des KUG von 12 auf 24 Monate verlängert wird, wenn der Beginn vor dem 31.12.2020 liegt. Des Weiteren wurde eine gestaffelte Erhöhung des KUG beschlossen für Mitarbeiter die mindestens 50% weniger arbeiten. Hinweis: vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen bei der Einkommensteuer führt, da das Kurzarbeitergeld nicht versteuert wird, aber den Steuersatz für das restliche Einkommen erhöht (Progressionsvorbehalt).