Über einige Änderungen hatten
wir im letzten Rundschreiben bereits informiert, nun folgen noch einige
weitere:
- neue
Sonderabschreibung für rein Elektronutzfahrzeuge - also z.B. Lastenräder, Kastenwägen,
Sprinter – i.H.v. 50% im Jahr der Anschaffung
- Job-Tickets
können entweder steuerfrei an Mitarbeiter bezahlt werden, dann wird aber die
Entfernungspauschale gekürzt, alternativ erfolgt eine Pauschalbesteuerung mit
25%, dann wird die Entfernungspauschale nicht gekürzt
- weitere
Reduzierung des privaten Nutzungsanteils für rein elektrische Firmenwagen auf
0,25% des Listenpreises unter bestimmten Voraussetzungen möglich