Montag, 27. Januar 2020

Bürokratieentlastungsgesetz zum 01.01.2020 in Kraft getreten

Unter anderem ergeben sich folgende Änderungen:

-       Maximalbetrag zur steuerfreien Gesundheitsförderung erhöht sich auf 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter für zertifizierte Kurse und Maßnahmen

-       Grenze der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung erhöht sich auf 22.000 Euro

Mittwoch, 22. Januar 2020

Jahressteuergesetz zum 01.01.2020 in Kraft getreten

Über einige Änderungen hatten wir im letzten Rundschreiben bereits informiert, nun folgen noch einige weitere:

-       neue Sonderabschreibung für rein Elektronutzfahrzeuge - also z.B. Lastenräder, Kastenwägen, Sprinter – i.H.v. 50% im Jahr der Anschaffung

-       Job-Tickets können entweder steuerfrei an Mitarbeiter bezahlt werden, dann wird aber die Entfernungspauschale gekürzt, alternativ erfolgt eine Pauschalbesteuerung mit 25%, dann wird die Entfernungspauschale nicht gekürzt

-       weitere Reduzierung des privaten Nutzungsanteils für rein elektrische Firmenwagen auf 0,25% des Listenpreises unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Dienstag, 7. Januar 2020

Grundsteuerreform beschlossen


Die Regierung hat die Reform der Grundsteuer beschlossen und gesetzlich verabschiedet. Wie die künftig (ab 2025) geltende Grundsteuer berechnet wird, kann derzeit aber noch nicht prognostiziert werden, da den Bundesländern freigestellt wurde eigene Ermittlungsmethoden zu entwickeln und anzuwenden. Mehrere Bundesländer haben bereits bekannt gegeben, diese Möglichkeit zu nutzen.