Werden die Bareinnahmen nicht mit einer Registrierkasse, sondern in einer „offenen Ladenkasse“ ermittelt, ist für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eine tägliche Aufzeichnung, d. h. ein „sog. Zählprotokoll“ durchzuführen. Dabei muss lediglich der Endbestand der sich in der Kasse befindet festgehalten werden und nicht wie sich dieser in Geldform zusammensetzt. Des Weiteren müssen die täglichen Einnahmen und Ausgaben plausibel aufgezeichnet werden.
Montag, 24. April 2017
Donnerstag, 13. April 2017
Frohe Ostern
Unser Team wünscht Ihnen ein schönes Osterfest und ein paar erholsame Frühlingstage.
Montag, 10. April 2017
Zuzahlungen und Eigenkosten bei Dienstwagennutzung
Tätigt ein Arbeitnehmer Zuzahlungen oder eigene Kosten (z.B. Tankkosten) zum Dienstwagen, der nach der 1%-Methode versteuert wird, so sind diese Kosten nach aktueller Rechtsprechung des BFH als Minderung des 1%-Sachbezugs abzugsfähig. Dies kann entweder im Rahmen der Lohnabrechnung oder im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer-Erklärung des Arbeitnehmers erfolgen.
Montag, 3. April 2017
Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Insbesondere in Notlagen von Gesellschaften stellt sich für die Gesellschafter die Frage, wie die Finanzlage entspannt werden kann. Ein voller oder teilweiser Gehaltsverzicht liegt oft auf der Hand. Wird dieser für zukünftige Zeiträume vereinbart, stellt dies kein Problem dar. Wird aber auf zurückliegende Gehälter verzichtet, stellt dies steuerlich eine steuerpflichtige Gehaltszahlung dar, die als Einlage oder Darlehen an die GmbH zurückgegeben wird. Das ursprüngliche Gehalt bleibt aber dennoch lohnsteuerpflichtig.
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