Montag, 23. Dezember 2013
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Das gesamte Team der Kanzlei Hilfinger wünscht ein frohes Fest, besinnliche Tage und einen guten Start in das Jahr 2014.
Montag, 16. Dezember 2013
Abzugsfähigkeit Schuldzinsen nach Verkauf Mietobjekt
Wird ein Mietobjekt innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist verkauft und reicht der Verkaufserlös nicht zur Tilgung der Darlehen aus, so sind auch die weiteren Schuldzinsen als Werbungskosten abzugsfähig. Dies ist bereits gültige Rechtsprechung. Fraglich ist derzeit noch, ob dies auch gilt, wenn der Verkauf der Immobilien außerhalb der 10 jährigen Spekulationsfrist erfolgt. Das Finanzgericht Niedersachsen hat dies bestätigt, jedoch wurde gegen das Urteil Revision eingelegt. Betroffene können mit dem Hinweis auf das Aktenzeichen IX R 45/13 Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Klärung beantragen.
Montag, 9. Dezember 2013
Neue Arbeitshilfen auf unserer Internetseite
Seit diesem Wochenende ist unsere Internetseite um einige hilfreiche Arbeitsmittel erweitert worden. In der Rubrik "Service & Infothek" auf der "Mandantenseite" gibt es nun die folgenden Arbeitshilfen:
- Checklisten (z.B. zum Bezug von Kindergeld, Rechnungsstellung, Aufbewahrungsfristen usw.)
- Themeninformationen zu häufig gestellten Fragen und Themengebieten
- Fachlinks zu Internetseiten verschiedener Institutionen und Ämtern
- Checklisten (z.B. zum Bezug von Kindergeld, Rechnungsstellung, Aufbewahrungsfristen usw.)
- Themeninformationen zu häufig gestellten Fragen und Themengebieten
- Fachlinks zu Internetseiten verschiedener Institutionen und Ämtern
Montag, 2. Dezember 2013
Neue Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen 110 Euro Grenze
Mit einem neuen Urteil hat der BFH die Berechnung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) neu festgelegt. Pro Jahr sind die Zuwendungen im Rahmen von zwei Betriebsveranstaltungen bis zu einer Grenze von 110 Euro je Arbeitnehmer und Veranstaltung steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Der BFH stellt nun klar, dass in die Grenze nur die anteiligen Kosten für den Arbeitnehmer, nicht aber die Kosten für dessen Begleitpersonen einzurechnen sind. In die Kosten sind einzurechnen Speisen, Getränke und Musikdarbietungen/Unterhaltungsprogramme, nicht eingerechnet werden müssen bspw. Kosten für Raummieten, Fahrt und Eventmanager.
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