Dienstag, 24. März 2020

Corona-Erleichterungen durch die Finanzämter

Zur Liquiditätsunterstützung der Betriebe in der Corona-Krise sind folgende Maßnahmen seitens der Finanzbehörden verfügbar:

-keine strikten Voraussetzungen für die Herabsetzungsanträge von Steuervorauszahlungen
-Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
-Möglichkeit der Rückforderung der bereits gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020
-Vereinfachte zinslose Stundung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer um vorläufig 3 Monate

Montag, 23. März 2020

Sofortmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg

Das beschlossene und voraussichtlich ab Mitte dieser Woche freigegebene Maßnahmenpaket mit Zuschusszahlungen des Landes Baden-Württemberg wurde zwischenzeitlich mit den wichtigsten Voraussetzungen und Fragestellungen veröffentlicht. Die Ausführungen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Aktualisierung wirtschaftliche Maßnahmen Corona-Krise

Inzwischen wurde sowohl vom Bund, als auch von diversen Bundesländern (auch Baden-Württemberg und Bayern) umfassende Sofortmaßnahmen mit Direktzuschüssen für Kleinst und Kleinbetriebe bekannt gegeben. Der Begriff Sofortmaßnahmen ist insoweit irreführend, da von der Bekanntgabe der Maßnahmen bis zu Ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit einige Zeit aufgrund der notwendigen bürokratischen Schritte vergeht. Dies ist erforderlich, da die entsprechenden Verordnungen konkret ausformuliert, in Bundestag, Bundesrat bzw. Landtag beschlossen und anschließend mit den Stellen, die für die Antragstellung und Auszahlung beauftragt werden, abgestimmt werden müssen.

Wir halten Sie über die weiteren Schritte und Möglichkeiten auf dem Laufenden.

Mittwoch, 18. März 2020

Corona-Krise und Erreichbarkeit unserer Kanzlei

Aufgrund der aktuellen Krise versuchen sich derzeit eine Vielzahl von Mandanten an uns zu wenden, um Einschätzungen und Empfehlungen zu bekommen.
Dies führt aktuell zu massiven Belastungen und Verzögerungen in unserer Kanzlei. Erschwerend kommt hinzu, dass seit 10.45 Uhr am Dienstag 17.03.2020 das Telefonnetz und Internet in Bad Krozingen aufgrund eines massiven Leitungsschadens zusammengebrochen ist und wir daher gar nicht bzw. seit dem 18.03.2020 nur noch per Email erreichbar sind.
Wir arbeiten derzeit an einer Leitungsumstellung auf eine mobile Nummer, bitten aber um Ihr Verständnis.
Gleichzeitig möchten wir darum bitten, Anfragen die nicht dringend sind hintenanzustellen und eine entsprechende Email mit dem Anliegen an uns zu richten, damit wir nach Prioritäten, alle Anfragen sinnvoll abarbeiten können.

Ein kurzer Überblick über die aktuellen bekannt gegebenen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise (wichtiger Hinweis viele der Maßnahmen wurden zwar bekannt gegeben, sind aber rechtlich und von den genauen Voraussetzungen her noch nicht umgesetzt):


1. Flexibleres Kurzarbeitergeld: Beantragung über die Agentur für Arbeit
2. Liquiditätshilfen über diverse Finanzierungen der KFW oder L-Bank: Beantragung über die jeweilige Hausbank
3. Erleichterungen beim Finanzamt: Stundungsanträge, Anpassungsanträge für Vorauszahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen sollen sehr kulant gehandhabt werden.

HOTLINES
Corona Virus-Hotlines für Unternehmen:
Mo-Fr. 9-17 Uhr , Tel. 030 186151515
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr

Montag, 16. März 2020

Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer

Mit einem aktuellen BMF-Schreiben hat das Finanzministerium die Überlassung von Fahrrädern, die nicht als Kraftfahrzeug einzustufen sind, geregelt. Für Überlassungen an Arbeitnehmer ist die Überlassung von 2019 bis 2030 steuerfrei, solange es sich nicht um eine Gehaltsumwandlung handelt.

Montag, 9. März 2020

Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen

Für die Förderung, die wir bereits im vergangenen Rundschreiben aufgeführt hatten, liegen nun die konkreten Voraussetzungen vor:
-Objekt ist älter als 10 Jahre und wird im Sanierungsjahr zu eigenen Wohnzwecken genutzt
-Ausführung durch ein Fachunternehmen, das die Maßnahme nach amtlichem Vordruck bescheinigt
-Für das Objekt wird keine andere Steuerbegünstigung beantragt (z.B. Denkmal-AfA)

Dienstag, 3. März 2020

Korrekturen bei Sachbezügen bzw. Gutscheinen

Eine kleine Verschärfung hat sich zum Jahreswechsel in Bezug auf die begünstigten Sachbezüge ergeben. Mit der nun im Gesetz vorhandenen Definition ist ausgeschlossen, dass ein Mitarbeiter einen Einkaufsbeleg beim Arbeitgeber vorlegt und sich diesen erstatten lässt. Es muss im Vorfeld eine explizite Gutscheinausgabe durch das Unternehmen erfolgen, bei dem der Mitarbeiter dann auch einlöst. Ein sog. Eigengutschein, den der Arbeitgeber erstellt und später dem Mitarbeiter die Rechnung erstattet, ist daher nicht mehr möglich.