Montag, 9. März 2020

Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen

Für die Förderung, die wir bereits im vergangenen Rundschreiben aufgeführt hatten, liegen nun die konkreten Voraussetzungen vor:
-Objekt ist älter als 10 Jahre und wird im Sanierungsjahr zu eigenen Wohnzwecken genutzt
-Ausführung durch ein Fachunternehmen, das die Maßnahme nach amtlichem Vordruck bescheinigt
-Für das Objekt wird keine andere Steuerbegünstigung beantragt (z.B. Denkmal-AfA)