Montag, 16. März 2020

Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer

Mit einem aktuellen BMF-Schreiben hat das Finanzministerium die Überlassung von Fahrrädern, die nicht als Kraftfahrzeug einzustufen sind, geregelt. Für Überlassungen an Arbeitnehmer ist die Überlassung von 2019 bis 2030 steuerfrei, solange es sich nicht um eine Gehaltsumwandlung handelt.