Montag, 23. März 2020

Aktualisierung wirtschaftliche Maßnahmen Corona-Krise

Inzwischen wurde sowohl vom Bund, als auch von diversen Bundesländern (auch Baden-Württemberg und Bayern) umfassende Sofortmaßnahmen mit Direktzuschüssen für Kleinst und Kleinbetriebe bekannt gegeben. Der Begriff Sofortmaßnahmen ist insoweit irreführend, da von der Bekanntgabe der Maßnahmen bis zu Ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit einige Zeit aufgrund der notwendigen bürokratischen Schritte vergeht. Dies ist erforderlich, da die entsprechenden Verordnungen konkret ausformuliert, in Bundestag, Bundesrat bzw. Landtag beschlossen und anschließend mit den Stellen, die für die Antragstellung und Auszahlung beauftragt werden, abgestimmt werden müssen.

Wir halten Sie über die weiteren Schritte und Möglichkeiten auf dem Laufenden.