Dienstag, 28. Juni 2022

Steuerermäßigung für die Auszahlung von Überstunden

Werden Lohnbestandteile für mehrere Kalenderjahre zusammengeballt zu einem einzigen Zeitpunkt ausbezahlt, kann zur Abmilderung der Progressionsnachteile die Tarifermäßigung angewendet werden. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass dies auch für variable Lohnbestandteile gilt. Im konkreten Fall ging es um die Auszahlung von Überstunden, die über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten angesammelt wurden.

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

 

Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Steuerfreiheit für Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld der Mitarbeiter wurde rückwirkend bis zum 30.06.2022 verlängert.

Verlängerung der degressiven Abschreibung

Die Möglichkeit die Abschreibungen degressiv zu berechnen wird auch für Anschaffungen im Jahr 2022 weiter gelten und endet nicht wie ursprünglich vorgesehen zum 31.12.2021.

Erweiterung des Verlustrücktrags

 

Bisher konnten Verluste immer nur ein Jahr in die Vergangenheit zurück getragen werden oder im Rahmen des Gewinnvortrags für künftige Jahre vorgetragen werden. Nun wurde beschlossen, dass ab dem Jahr 2022 der Verlustrücktrag bis zu 2 Jahre zurückgetragen werden kann.

Freitag, 3. Juni 2022

Bundesfinanzministerium legt neuen Zinssatz für Steuerzahlungen fest

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Zinssatz von 6% pro Jahr bzw. 0,5% pro Monat für Nachzahlungen und Erstattungen als überhöht gestoppt hat, hat wurde der Zinssatz nun auf 1,8% pro Jahr bzw. 0,15% pro Monat reduziert.

Aktualisierung: Entlastungspaket aufgrund hoher Energiepreise

Inzwischen ist das Entlastungspaket im Bundestag beschlossen worden und weitere Details zur Abwicklung wurden bekannt gegeben. Betreffend der 300 Euro Einmalzahlung an alle Erwerbstätigen ist vorgesehen, dass bei Angestellten der Steuerklassen 1-5 der Arbeitgeber automatisch mit dem Septemberlohn die Auszahlung Brutto vorzunehmen hat. Die Kosten erhält der Arbeitgeber gleichzeitig über eine Kürzung der zu zahlenden Lohnsteuer im gleichen Monat ausgeglichen. Minijobber müssen ihrem Arbeitgeber bestätigen, wer der Hauptarbeitgeber ist, damit keine Mehrfach-Auszahlung erfolgt. Bei selbstständigen werden die 300 Euro durch eine Reduzierung der 3. Vorauszahlung oder wenn keine Vorauszahlungen zu leisten sind durch eine Berücksichtigung in der Einkommensteuer-Erklärung 2022 ausbezahlt bzw. angerechnet.

Antrag auf Überbrückungshilfe IV Zeitraum Januar-Juni 2022

Die Antragsfrist endet am 15.06.2022. Begünstigt sind ausschließlich Firmen, die noch immer nachweislich Umsatzrückgänge aufgrund der Corona-Pandemie erleiden. Der Nachweis wird aufgrund der deutlich reduzierten Einschränkungen und der gleichzeitig aufgekommenen Probleme durch die nicht begünstigte Ukraine-Krise und Lieferengpässe jedoch deutlich schwieriger.