Freitag, 3. Juni 2022

Antrag auf Überbrückungshilfe IV Zeitraum Januar-Juni 2022

Die Antragsfrist endet am 15.06.2022. Begünstigt sind ausschließlich Firmen, die noch immer nachweislich Umsatzrückgänge aufgrund der Corona-Pandemie erleiden. Der Nachweis wird aufgrund der deutlich reduzierten Einschränkungen und der gleichzeitig aufgekommenen Probleme durch die nicht begünstigte Ukraine-Krise und Lieferengpässe jedoch deutlich schwieriger.