Dienstag, 28. Juni 2022

Erweiterung des Verlustrücktrags

 

Bisher konnten Verluste immer nur ein Jahr in die Vergangenheit zurück getragen werden oder im Rahmen des Gewinnvortrags für künftige Jahre vorgetragen werden. Nun wurde beschlossen, dass ab dem Jahr 2022 der Verlustrücktrag bis zu 2 Jahre zurückgetragen werden kann.