Dienstag, 28. Juni 2022

Steuerermäßigung für die Auszahlung von Überstunden

Werden Lohnbestandteile für mehrere Kalenderjahre zusammengeballt zu einem einzigen Zeitpunkt ausbezahlt, kann zur Abmilderung der Progressionsnachteile die Tarifermäßigung angewendet werden. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass dies auch für variable Lohnbestandteile gilt. Im konkreten Fall ging es um die Auszahlung von Überstunden, die über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten angesammelt wurden.