Freitag, 3. Juni 2022

Aktualisierung: Entlastungspaket aufgrund hoher Energiepreise

Inzwischen ist das Entlastungspaket im Bundestag beschlossen worden und weitere Details zur Abwicklung wurden bekannt gegeben. Betreffend der 300 Euro Einmalzahlung an alle Erwerbstätigen ist vorgesehen, dass bei Angestellten der Steuerklassen 1-5 der Arbeitgeber automatisch mit dem Septemberlohn die Auszahlung Brutto vorzunehmen hat. Die Kosten erhält der Arbeitgeber gleichzeitig über eine Kürzung der zu zahlenden Lohnsteuer im gleichen Monat ausgeglichen. Minijobber müssen ihrem Arbeitgeber bestätigen, wer der Hauptarbeitgeber ist, damit keine Mehrfach-Auszahlung erfolgt. Bei selbstständigen werden die 300 Euro durch eine Reduzierung der 3. Vorauszahlung oder wenn keine Vorauszahlungen zu leisten sind durch eine Berücksichtigung in der Einkommensteuer-Erklärung 2022 ausbezahlt bzw. angerechnet.