Steht eine Immobilie längere Zeit leer, muss die Absicht weiter zu vermieten nachgewiesen werden. Dies muss durch geeignete Maßnahmen erfolgen z.B. Einschaltung eines Maklers. Die vereinzelte Schaltung von Zeitungsanzeigen reicht im Ernstfall nicht aus.
Freitag, 12. Juni 2015
Montag, 8. Juni 2015
Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen
Wird eine nicht selbst genutzt Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig. Als Verkaufsdatum war schon immer das Datum des Notarvertrags entscheidend und nicht das darin genannte Datum des wirtschaftlichen Übergangs. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine aufschiebende Bedingung im Vertrag diese Regelung nicht verhindert.
Montag, 1. Juni 2015
Weinausschank als Bewirtungskosten
Werden Geschäftspartner anlässlich einer Besprechung mit selbst gekauftem Wein verköstigt, gelten für den Abzug der Kosten die gleichen Dokumentationspflichten wie bei Bewirtungskosten in Gaststätten.
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