Kurz vor Jahreswechsel wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet. Hierzu einige wichtige Punkte:
-Verlängerung Corona-Prämie für Mitarbeiter bis 30.06.2021 (nur sofern noch nicht voll in 2020 genutzt)
-Erhöhung Investitionsabzugsbetrag für Anschaffungen von 40% auf 50%
-Erhöhung Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag
-Verlängerung der Steuerbefreiung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld
-Vermietung an Mitarbeiter: es kann ein Abschlag von 1/3 auf die ortsübliche Miete gemacht werden ohne eine steuerpflichtige Nutzung auszulösen
-Verbilligte Wohnraumüberlassung: es müssen nur noch 50% der ortsüblichen Miete verlangt werden, damit es nicht zu einer Kostenkürzung kommt
-Spendenbescheinigungen müssen nur noch bei Beträgen über 300 Euro eingereicht werden