Montag, 4. Januar 2021

Jahressteuergesetz

Kurz vor Jahreswechsel wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet. Hierzu einige wichtige Punkte:

-Verlängerung Corona-Prämie für Mitarbeiter bis 30.06.2021 (nur sofern noch nicht voll in 2020 genutzt)

-Erhöhung Investitionsabzugsbetrag für Anschaffungen von 40% auf 50%

-Erhöhung Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag

-Verlängerung der Steuerbefreiung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld

-Vermietung an Mitarbeiter: es kann ein Abschlag von 1/3 auf die ortsübliche Miete gemacht werden ohne eine steuerpflichtige Nutzung auszulösen

-Verbilligte Wohnraumüberlassung: es müssen nur noch 50% der ortsüblichen Miete verlangt werden, damit es nicht zu einer Kostenkürzung kommt

-Spendenbescheinigungen müssen nur noch bei Beträgen über 300 Euro eingereicht werden