Montag, 22. April 2013

Steuerpflicht von Streubesitzdividenden

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wurde die in Deutschland angewendete Steuerbefreiung von Streubesitzdividenden zwischen Kapitalgesellschaften mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit sind Dividenden von einer Kapitalgesellschaft an eine andere körperschaftsteuerpflichtig, wenn die Beteiligung unter 10 % beträgt.

Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapiergeschäften

In der Steuererklärung 2013 besteht letztmalig die Möglichkeit, Verluste aus Wertpapiergeschäften, die vor dem 01.01.2009 entstanden sind, mit hinterher entstandenen Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften zu verrechnen. Danach sind derartige Altverluste nur noch mit Gewinnen aus neuen Spekulationsgewinnen (z.B. aus Grundstücksverkäufen) zu verrechnen. Um die Verluste nutzen zu können, würde es sich beispielsweise anbieten, derzeitige Kursgewinne durch einen Verkauf zu realisieren. Der anschließende Wieder-Einkauf der entsprechenden Papiere am folgenden Tage scheint nach derzeitiger herrschender Meinung keinen Gestaltungsmissbrauch darzustellen.

Erleichterung bei der Offenlegung von Kleinstunternehmen

Die Offenlegungspflichten im elektronischen Bundesanzeiger wurden für Kleinstunternehmen gelockert. Ab dem Bilanzstichtag 31.12.12 ist der Jahresabschluss nicht mehr kostenpflichtig zu veröffentlichen, sondern nur noch beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Der Vorteil ist neben der Einsparung der Offenlegungsgebühr, dass Wettbewerbe die Daten nur noch dann einsehen können, wenn Sie dies kostenpflichtig beim Bundesanzeiger anfordern.

Montag, 15. April 2013

Änderungen des Reisekostenrechts ab dem 01.01.2014

Ab dem Jahr 2014 entfällt die 3-stufige Ermittlung der Verpflegungsmehraufwendungen. Künftig gibt es nur noch 2 Stufen (Abwesenheit über 8 Stunden = 12 Euro, ganztätig = 24 Euro). Die Entfernungspauschale findet auf Wegen zur ersten Tätigkeitsstätte Anwendung. Dies kann auch ein Arbeitsplatz außerhalb des eigenen Unternehmens sein. Die erste Tätigkeitsstätte kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Donnerstag, 11. April 2013

Beitragsserie Kassenführung: fortlaufende Kassenbons

Betriebsprüfer und Umsatzsteuer-Sonderprüfer verschärfen zunehmends die Überprüfung der Kassenführung und Kassensysteme. Fehlerhafte Daten und Unterlagen können hier zu Erlöszuschätzungen, im schlimmsten Fall zu eine Vollschätzung der gesamten Buchhaltung führen, daher zeigen wir in unserer Beitragsserie Kassenführung verschiedene Problempunkte im Bereich der Kassenführung auf. Auch Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, sondern ihren Gewinn im Sinne der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind hiervon betroffen, da auch hier entsprechende Aufzeichnungspflichten vorliegen.

Brennpunkt: Kassenbons
Werden im Rahmen der Kassenführung Registrierkassen verwendet, so sind die entsprechenden Kassenbons aufzubewahren, um den Nachweis über die entsprechenden Umsätze führen zu können. Werden lediglich die Tagesendsummenbons bzw. Kassenberichte aufbewahrt, so ist darauf zu achten, dass die fortlaufend durchnummerierten Z-Bons vollständig vorhanden sind. Sind die Z-Bons lückenhaft, kann dies als Verschleierung von Einnahmen gewertet werden. Auch wenn nur Korrekturbuchungen oder Stornos erfasst wurden, sind diese aufzubewahren.

Freitag, 5. April 2013

Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Seit dem Veranlagungsjahr 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, sondern nur noch anteilig als Werbungskosten bei den jeweiligen Einkünften zu berücksichtigen. Diese Regelung war lange Zeit umstritten, scheint nun aber endgültig zu sein, da sämtliche Verfahren vor dem BFH beendet wurden und keine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.