Montag, 1. August 2022

Abzinsung von Verbindlichkeiten

Bisher mussten Verbindlichkeiten und Darlehen, die einem Unternehmen unverzinslich länger als 12 Monate zur Verfügung gestellt werden mit 5,5% abgezinst werden, was zu einem steuerlichen Gewinn geführt hat. Durch die deutliche Absenkung der steuerlichen Verzinsungssätze wurde nun beschlossen, die Zwangs-Abzinsung abzuschaffen.