Montag, 2. Mai 2022

Abweichende Gewinnverteilung bei einer GmbH

 

Grundsätzlich zählt eine beschlossene Gewinnausschüttung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Entscheiden sich jedoch Gesellschafter dazu, die Ausschüttung in eine personenbezogene Rücklage einzustellen, so können Sie diese Rücklage nur mit einem erneuten Beschluss auszahlen. Der Bundesfinanzhof hat nun festgestellt, dass erst zu diesem Zeitpunkt die entsprechende Besteuerung zu erfolgen hat.