Die zugesagten "Novemberhilfen" für im November per Anordnung geschlossene Unternehmen ist (Stand 24.11.2020 08.00 Uhr) noch immer nicht im Antragsportal abrufbar.
Des Weiteren steht inzwischen die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 2 (Zeitraum September bis Dezember) fest. Die Anträge können gestellt werden bis zum 31.01.2021. Dadurch wird gewährleistet, dass die Beantragung auf den tatsächlichen Zahlen basieren kann und nicht erst eine Schätzung erfolgen muss, die später korrigiert wird.