Dienstag, 24. November 2020

Unterstützungen aufgrund Corona

 Die zugesagten "Novemberhilfen" für im November per Anordnung geschlossene Unternehmen ist (Stand 24.11.2020  08.00 Uhr) noch immer nicht im Antragsportal abrufbar. 

Des Weiteren steht inzwischen die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 2 (Zeitraum September bis Dezember) fest. Die Anträge können gestellt werden bis zum 31.01.2021. Dadurch wird gewährleistet, dass die Beantragung auf den tatsächlichen Zahlen basieren kann und nicht erst eine Schätzung erfolgen muss, die später korrigiert wird.