Freitag, 24. Oktober 2014

Anwendung der Abgeltungsteuer zwischen Angehörigen

Der BFH hat zwischenzeitlich klargestellt, dass die Besteuerung von Kapitaleinkünften zwischen Angehörigen nicht automatisch mit dem Regelsteuersatz zu erfolgen hat, sondern der Abgeltungsteuer mit 25% unterliegen kann. Ist der Darlehensvertrag fremdüblich und hat keine der Vertragsparteien auf die andere einen beherrschenden Einfluss, ist die Anwendung der Abgeltungsteuer zulässig.