Montag, 8. September 2014

Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Gebäuden

Bei einem zum Teil privat und zum Teil betrieblich genutzten Gebäude bemisst sich die Höhe des Vorsteuerabzugs nach dem Verhältnis der Flächen. Der BFH hat jedoch klargestellt, dass in Ausnahmefällen die Verwendung eines Umsatzschlüssels angewendet werden kann, wenn die verschiedenen Wohnungen/Geschäftsflächen sehr unterschiedliche Ausstattungsstandards haben, die durch die Verwendung des Flächenschlüssels nicht berücksichtigt würden.