Für Verluste im Rahmen, die ab dem Jahr 2013 entstehen, erhöht sicher der mögliche Verlustrücktrag in das Vorjahr von bisher 511.500 Euro auf 1.000.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. von 1.023.000 Euro auf 2.000.000 Euro. Die Werte der Einzelveranlagung gelten auch für Verluste im Bereich der Körperschaftsteuer.