Montag, 4. Februar 2013

Umsatzsteuerliche Behandlung von Trinkgeldern

Trinkgelder, die von Gästen direkt an das bedienende Personal (Arbeitnehmer) ausgezahlt werden, unterliegen nicht der Umsatzbesteuerung. Anders sieht es bei dem Fall aus, dass ein Unternehmer Trinkgelder erhält. Diese stellen immer ein Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer dar. Auch wenn der Arbeitgeber alle Trinkgelder einsammelt und anschließend auf das gesamte Personal verteilt, liegt eine Umsatzsteuerpflicht vor!