Montag, 4. März 2013

Urteil zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen noch in diesem Jahr

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die derzeitige schenkungs- und erbschaftsteuerliche Bewertung von Betriebsvermögen ein Urteil fällen. Da es derzeit möglich ist, zum Nulltarif oder zumindest nahe daran, Anteile oder Betriebsvermögen zu übertragen, sind erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung aufgekommen. Die extrem günstige aktuelle Regelung wird vermutlich keinen Bestand für die Zukunft haben, weshalb (sowieso schon angedachte) Übertragungen möglichst noch im laufenden Jahr erfolgen sollten.