Dienstag, 26. März 2013

Kfz-Kosten schätzen

Obwohl betriebliche Kosten grundsätzlich immer mittels Belegen nachzuweisen sind, hat der BFH bereits im Jahre 1992 eine teilweise Schätzung von Spritkosten zugelassen. Das Urteil hat nach wie vor Gültigkeit. Fehlen in der Buchhaltung offensichtlich Spritkosten, können die fehlenden Kosten mittels Schätzung ermittelt und angesetzt werden. Hierzu sind lediglich zwei Angaben notwendig:
1) Der Durchschnittsverbrauch laut Hersteller
2) Der durchschnittliche Spritpreis, welcher vom Mineralölwirtschaftsverband e.V. veröffentlicht wird.