Freitag, 8. März 2013

BFH bestätigt Ansatz des Bruttolistenpreises bei der 1%-Methode

Mit einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof die aktuelle Vorgehensweise beim Ansatz des Bruttolistenneupreises im Rahmen der 1%-Methode. Fraglich war hier, ob bei der Ermittlung des privaten Kfz-Nutzungsanteils bei einem Gebrauchtwagen der geringere Kaufpreis als Basis verwendet werden kann. Dies hat der BFH nun abgelehnt und sich der Finanzverwaltung angeschlossen. Die 1%-Methode sei eine stark typisierende Methode, bei der pauschale Ansätze nicht zu beanstanden seien. Zudem gäbe es jederzeit die Möglichkeit durch das Führen eines Fahrtenbuches, die tatsächlichen Kosten entsprechend der tatsächlichen Nutzung aufzuteilen, um die Anwendung der 1%-Methode zu vermeiden.