Mittwoch, 13. März 2013

Musterverfahren zur Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen

Seit die Bundesregierung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich verankert hat, sind Vorsorgeaufwendungen, die über die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinausgehen in vielen Fällen nicht steuerlich abzugsfähig. Unter dem Aktenzeichen X R 5/13 ist nun ein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, bei dem auch die Berücksichtigung zusätzlicher Vorsorgeaufwendungen gefordert wird. Einkommensteuerbescheide können mit Bezug auf dieses Verfahren offengehalten werden, um von einer möglichen positiven Gerichtsentscheidung zu profitieren.