Freitag, 22. März 2013

Handwerkerleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt sind betreffend der Lohnanteile im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd anrechenbar. Im Bereich der Handwerkerleistungen sind die Voraussetzungen, dass es sich um eine Handwerkerleistung handelt, die auch von Personen des Haushalts selbst ausgeführt werden könnten und dass tatsächlich bei Ausführung der Leistung bereits ein bewohnter Haushalt vorliegt. Wie der BFH zwischenzeitlich urteilte, spielt die ertragsteuerliche Einstufung der Handwerkerleistung als Herstellungskosten keine Rolle bei der Berücksichtigung als Handwerkerleistung. Somit können beispielsweise auch Kosten für nachträglich erstellte Anbauten berücksichtigt werden.