Freitag, 5. April 2013

Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Seit dem Veranlagungsjahr 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, sondern nur noch anteilig als Werbungskosten bei den jeweiligen Einkünften zu berücksichtigen. Diese Regelung war lange Zeit umstritten, scheint nun aber endgültig zu sein, da sämtliche Verfahren vor dem BFH beendet wurden und keine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.