Montag, 15. April 2013

Änderungen des Reisekostenrechts ab dem 01.01.2014

Ab dem Jahr 2014 entfällt die 3-stufige Ermittlung der Verpflegungsmehraufwendungen. Künftig gibt es nur noch 2 Stufen (Abwesenheit über 8 Stunden = 12 Euro, ganztätig = 24 Euro). Die Entfernungspauschale findet auf Wegen zur ersten Tätigkeitsstätte Anwendung. Dies kann auch ein Arbeitsplatz außerhalb des eigenen Unternehmens sein. Die erste Tätigkeitsstätte kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden.