Montag, 22. April 2013

Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapiergeschäften

In der Steuererklärung 2013 besteht letztmalig die Möglichkeit, Verluste aus Wertpapiergeschäften, die vor dem 01.01.2009 entstanden sind, mit hinterher entstandenen Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften zu verrechnen. Danach sind derartige Altverluste nur noch mit Gewinnen aus neuen Spekulationsgewinnen (z.B. aus Grundstücksverkäufen) zu verrechnen. Um die Verluste nutzen zu können, würde es sich beispielsweise anbieten, derzeitige Kursgewinne durch einen Verkauf zu realisieren. Der anschließende Wieder-Einkauf der entsprechenden Papiere am folgenden Tage scheint nach derzeitiger herrschender Meinung keinen Gestaltungsmissbrauch darzustellen.