Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wurde die in Deutschland angewendete Steuerbefreiung von Streubesitzdividenden zwischen Kapitalgesellschaften mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit sind Dividenden von einer Kapitalgesellschaft an eine andere körperschaftsteuerpflichtig, wenn die Beteiligung unter 10 % beträgt.