Montag, 22. April 2013

Erleichterung bei der Offenlegung von Kleinstunternehmen

Die Offenlegungspflichten im elektronischen Bundesanzeiger wurden für Kleinstunternehmen gelockert. Ab dem Bilanzstichtag 31.12.12 ist der Jahresabschluss nicht mehr kostenpflichtig zu veröffentlichen, sondern nur noch beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Der Vorteil ist neben der Einsparung der Offenlegungsgebühr, dass Wettbewerbe die Daten nur noch dann einsehen können, wenn Sie dies kostenpflichtig beim Bundesanzeiger anfordern.